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   OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93   

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OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93 (https://dejure.org/1995,3364)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.1995 - 12 L 2141/93 (https://dejure.org/1995,3364)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 1995 - 12 L 2141/93 (https://dejure.org/1995,3364)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 18 StrG ND; Art. 4 GG; Art. 5 GG
    Sondernutzungserlaubnis; Differenzierung nach gewerblicher Betätigung; Scientology; Religionsgemeinschaft; Gewerbliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sondernutzungserlaubnis; Differenzierung nach gewerblicher Betätigung; Scientology; Religionsgemeinschaft; Gewerbliche Tätigkeit

  • snafu.de (Leitsatz)

    StrG ND 18, GG Art 4, GG Art 5
    Versagung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für einen Stand der Scientology Kirche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 244
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Dies schließt es ein, daß die jeweils einschlägigen allgemeinen Gesetze - in einer die Grundrechte des Art. 4 GG möglichst schonenden Weise - anzuwenden sind (BVerwG, NVwZ 1995, 473 = GewArch 1995, 152).

    Daß der Kl. mit dem Verkauf von Büchern, Broschüren, sowie durch die entgeltliche Durchführung von Kursen und Seminaren ein Gewerbe betreibt und deshalb zur Gewerbeanzeige nach § 14 GewO verpflichtet ist, steht nach dem vom BVerwG (NVwZ 1995, 473 = GewArch 1995, 152) bestätigten Urteil des OVG Hamburg vom 6.7.1993 (NVwZ-RR 1994, 239 = DVBl 1994, 413), das der Senat in den Rechtsstreit eingeführt hat, fest.

    Auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit des Art. 5 I GG und der Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit des Art. 4 GG können Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bei gewerblicher Betätigung in den dafür vorgesehenen Ordnungsrahmen eingebunden werden, zumal dadurch die genannten Freiheitsrechte der Gemeinschaften nennenswert beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, NVwZ 1995, 473 = GewArch 1995, 152 [154]).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Durch das Erlaubnisverfahren gem. § 18 I NdsStrG soll sichergestellt werden, daß die für die Ordnung der Benutzung der Straßen zuständigen Behörden nicht nur Kenntnis von Ort, Zeitdauer und Umfang der Veranstaltung erhalten, sondern auch von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollisionen von Rechtsgütern verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können (BVerwGE 56, 63 [68] = NJW 1978, 1933).

    Der Eingriff in die freie Meinungsverbreitung ist nur dann und insoweit gerechtfertigt, als er zum Schutze mindestens gleichwertiger Rechtsgüter geboten ist (BVerwGE 56, 63 [66] = NJW 1978, 1933).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Demgegenüber ist abzuwägen das in den Schranken der allgemeinen Gesetze gewährte Recht des Kl. auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 I GG, wobei nach der Wechselwirkungstheorie des BVerfG (BVerfGE 7, 198 [208] = NJW 1958, 257) das allgemeine Gesetz seinerseits im Lichte der Bedeutung der ungehinderten Meinungsfreiheit auszulegen und in seiner das Grundrecht einschränkenden Wirkung zu begrenzen ist.
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Wenn es sich bei dem Kl. um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft handeln sollte (verneinend BAG Beschl. v. 22.3.1995 - 5 AZB 21/94, bejahend OVG Hamburg NVwZ 1995, 498), was der Senat bei der Entscheidung dieses Rechtsstreits unterstellt (und damit offenläßt), steht dem Kl. darüber hinaus der Schutz des Art. 4 und des Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 WRV zu, auch wenn er sich wirtschaftlich betätigt, solange er nicht ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt, die mit ideellen Zielen nur verbrämt werden, (BVerwGE 90, 112 [116, 118] = NJW 1992, 2496 = NVwZ 1992, 1186 L).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Wenn es sich bei dem Kl. um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft handeln sollte (verneinend BAG Beschl. v. 22.3.1995 - 5 AZB 21/94, bejahend OVG Hamburg NVwZ 1995, 498), was der Senat bei der Entscheidung dieses Rechtsstreits unterstellt (und damit offenläßt), steht dem Kl. darüber hinaus der Schutz des Art. 4 und des Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 WRV zu, auch wenn er sich wirtschaftlich betätigt, solange er nicht ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt, die mit ideellen Zielen nur verbrämt werden, (BVerwGE 90, 112 [116, 118] = NJW 1992, 2496 = NVwZ 1992, 1186 L).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93

    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtende Ausgleich zwischen den straßenrechtlichen Gesichtspunkten und der Schutzvorschrift des Art. 4 GG ist dadurch gewährleistet, daß dem Kl. (von sonstigen Werbemöglichkeiten mit anderen Kommunikationsmitteln abgesehen) im Gebiet der Bekl. straßenrechtlich eine Werbung sowohl ohne Stand im Rahmen des im Parallelurteil des OVG Lüneburg v. 13.11.1995 (NVwZ-RR 1996, 247) vom näher umrissenen Gemeingebrauchs mittels Faltblattverteilung als auch mittels eines gewerblichen Standplatzes als Sondernutzung möglich ist.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.1992 - 12 A 166/88

    Aufstellen von Werbeplakaten für eine Demonstration; Ermessensausübung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Beide Parteien gehen zunächst zu Recht davon aus, daß das Aufstellen eines Tisches auf öffentlichen Verkehrsflächen zur Information oder zur Werbung nach niedersächsischem Straßenrecht eine über den Gemeingebrauch der Straße i. S. des § 14 I des NdsStrG hinausgehende Sondernutzung nach § 18 I NdsStrG darstellt, die der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf und für die Sondernutzungsgebühren nach Maßgabe des § 21 NdsStrG erhoben werden können (Senat, NVwZ-RR 1993, 393 m.w.Nachw.).
  • OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93

    Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Wenn es sich bei dem Kl. um eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft handeln sollte (verneinend BAG Beschl. v. 22.3.1995 - 5 AZB 21/94, bejahend OVG Hamburg NVwZ 1995, 498), was der Senat bei der Entscheidung dieses Rechtsstreits unterstellt (und damit offenläßt), steht dem Kl. darüber hinaus der Schutz des Art. 4 und des Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 WRV zu, auch wenn er sich wirtschaftlich betätigt, solange er nicht ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt, die mit ideellen Zielen nur verbrämt werden, (BVerwGE 90, 112 [116, 118] = NJW 1992, 2496 = NVwZ 1992, 1186 L).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 33/91

    Jagdpächter; Abwehransprüche; Baugenehmigung; Revier

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Auch an Nichtmitglieder vertreibt der Kl. nach dem Urteil des OVG Hamburg (NVwZ-RR 1994, 238 = DVBl 1994, 413) außer dem Buch D. weitere neun Buchtitel zu Preisen zwischen 30 und 50 DM.
  • OVG Hamburg, 11.06.1993 - Bf IV 26/91

    Wirksamkeit; Verwaltungsgerichtlicher Vergleich; Erledigung; Fortsetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 2141/93
    Daß der Kl. mit dem Verkauf von Büchern, Broschüren, sowie durch die entgeltliche Durchführung von Kursen und Seminaren ein Gewerbe betreibt und deshalb zur Gewerbeanzeige nach § 14 GewO verpflichtet ist, steht nach dem vom BVerwG (NVwZ 1995, 473 = GewArch 1995, 152) bestätigten Urteil des OVG Hamburg vom 6.7.1993 (NVwZ-RR 1994, 239 = DVBl 1994, 413), das der Senat in den Rechtsstreit eingeführt hat, fest.
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

    Des Weiteren ist die Benutzung der Straße - speziell wenn wie hier die Spendensammlung an einem ortsfesten Informationstisch stattfindet - erheblich intensiver als das noch zum Gemeingebrauch zählende Verteilen von Flugblättern im fließenden Verkehr (OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 244/245; VG Düsseldorf vom 9.12.2008 Az. 16 L 1896/08 RdNr. 5).

    Des Weiteren ist die Benutzung der Straße - speziell wenn wie hier die Spender- oder Mitgliedergewinnung an einem ortsfesten Informationstisch stattfindet - erheblich intensiver als das noch zum Gemeingebrauch zählende Verteilen von Flugblättern im fließenden Verkehr (vgl. OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 244/245; VG Düsseldorf vom 9.12.2008 Az. 16 L 1896/08 RdNr. 5).

  • OVG Bremen, 25.02.1997 - 1 BA 46/95

    Gewerberecht: Erforderlichkeit einer Gewerbeanmeldung bei in

    Soweit die allgemein zusätzlich für erforderlich gehaltene Gesamtbildbetrachtung (hierzu BVerwG, U. v. 24.06.1976, DÖV 77, 403; U. v. 26.01.1993, GewA 93, 196; Friauf, GewO , Stand Juni 96, § 1 Rdnr. 72, 113 ff.; Landmann/Rohmer/Kahl, GewO , Stand August 96, Einleitung Rdnr. 48 ff., kritisch zur Gesamtbildtheorie Rdnr. 52) ein den allgemeinen Vorstellungen von einem Gewerbe entsprechendes Erscheinungsbild fordert (OVG Hamburg, U. v. 06.07.1993, a.a.O., Umdr. S. 37, 74) oder ein Handeln in den Formen des geschäftlichen Verkehrs (Nds. OVG, U. v. 13.11.1995, - 12 L 2141/93 -, Umdr. S. 16, 17), ist diese Voraussetzung erfüllt:.

    Der finanziell und organisatorisch für beide Seiten unbedeutende Schritt zur einfachen Mitgliedschaft stellt die gewerbliche Außenaktivität nicht in Frage (ebenso OVG Hamburg, U. v. 06.07.1993, a.a.O., Umdr. S. 75; Nds. OVG, U. v. 13.11.1995, - 12 L 2141/93 -, Umdr. S. 16/17; VGH BW, U. v. 02.08.1995, GewA 96, 200 (202)).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93

    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology;

    Dazu hat der Senat in dem weiteren Urteil vom heutigen Tage 12 L 2141/93 Ausführungen gemacht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 11 B 116/04

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides

    vgl. etwa OVG Bremen, Urteil vom 25. Februar 1997 - OVG 1 BA 30/96 -, GewArch 1997, 285; Nds. OVG, Urteile vom 13. November 1995 - 12 L 1856/93 -, OVGE 46, 325 = NVwZ-RR 1996, 247, und - 12 L 2141/93 -, NVwZ-RR 1996, 244, (letzterem nachgehend BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 24.96 -, NJW 1997, 408); BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 8 CE 02.2663 -, NVwZ-RR 2003, 244 (gerade zur entsprechenden "Wanderausstellung").
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis;

    Des Weiteren ist die Benutzung der Straße - speziell wenn wie hier die Spender- oder Mitgliedergewinnung an einem ortsfesten Informationstisch stattfindet - erheblich intensiver als das noch zum Gemeingebrauch zählende Verteilen von Flugblättern im fließenden Verkehr (vgl. OVG Niedersachsen vom 13.11.1995 NVwZ-RR 1996, 244/245; VG Düsseldorf vom 9.12.2008 Az. 16 L 1896/08 RdNr. 5).
  • BayObLG, 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97

    Straßenwerbung der Scientology-Kirche Deutschland e.V. - Sondernutzungserlaubnis

    Ist die Tätigkeit des Betroffenen Teil einer wirtschaftlichen Betätigung, insbesondere der Ausübung eines Gewerbes im Sinne des § 14 GewO durch die Scientology-Kirche Deutschland e.V. (vgl. dazu z.B. BVerwG DVBl 1995, 804 = GewArch 1995, 152 = NVwZ 1995, 473 ; BAG NJW 1996, 143 ; BPatG 31, 103; OVG Hamburg GewArch 1994, 15 = DVBl 1994, 413 ; VGH Mannheim NJW 1996, 3358 ), wird die Tätigkeit des Straßenwerbers regelmäßig eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen (vgl. dazu z.B. BVerwG NJW 1997, 406 ; 408; OVG Hamburg GewArch 1985, 279; OVG Lüneburg NVwZ-RR 1996, 244; 247; VG Frankfurt NVwZ 1991, 195).
  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 10 K 08.00961

    Verteilen von Handzetteln durch nichtgewerbliche Verteiler ist Gemeingebrauch

    Es ist unbestritten, dass eine gewerbliche, d.h. eine auf Gewinnerzielung gerichtete (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.1995, NVwZ-RR 1996, 244 - 12 L 2141/93) Tätigkeit sondernutzungspflichtig ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4.7.1996, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 19.1.2000, BayVBl. 2000, 408).
  • VG Lüneburg, 13.06.2008 - 5 B 13/08

    Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ; Erfordernis einer Erlaubnis

    Zu diesen zählen insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßennutzer und Straßenanlieger und Belange des Straßen- und Stadtbildes ( Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1995 - 12 L 2141/93 - OVG NW, Beschluss vom 2.8.2006 - 11 A 2642/04 - jeweils zitiert nach [...]; vgl. auch § 3 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Lüneburg in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 25.2.1993).
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